Shopping Cart
Your Cart is Empty
Quantity:
Subtotal
Taxes
Shipping
Total
There was an error with PayPalClick here to try again
CelebrateThank you for your business!You should be receiving an order confirmation from Paypal shortly.Exit Shopping Cart

Naturheilpraxis Laux &

Heilpraktikerschule Eifel-Ahr

Heilpraktiker Ulmen



PRÜFUNG

Heilpraktiker arbeiten mit Naturheilverfahren, wie Homöopathie, Akupunktur, traditioneller

chinesischer Medizin, Blutegeltherapie, Phytotherapie. Eine einheitliche

Ausbildung gibt es nicht, allerdings müssen alle eine Prüfung absolvieren.

In der Regel finden die Prüfungen zweimal jährlich statt.

Die Anmeldung sollte rechtzeitig erfolgen, da die Wartezeiten mitunter bis zu einem Jahr betragen.

Die Prüfungszulassung wird beantragt über das zuständige Landratsamt. Die Prüfung findet zentral

im jeweiligen Bundesland statt.

Die Prüfung erfolgt in zwei Teilen:

Die schriftliche Prüfung besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, von denen mindestens 45 Fragen

( 75 % ) richtig beantwortet sein müssen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei Stunden.

Mit Bestehen der schriftlichen Prüfung werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen, die ca. 30 bis 60 Minuten dauert und neben fachlichen Fragen auch eine praktische Überprüfung beinhaltet.

Der prüfungsrelevante Stoff erstreckt sich über die gesamte Schulmedizin und einzelne naturheilkundliche Bereiche.

VORAUSSETZUNGEN

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Ausübung der Heilkunde folgende Voraussetzungen benötigen!

Voraussetzungen für die behördliche Zulassung:

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die behördliche Zulassung sind im Wesentlichen in der 1. und 2. DVO zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 18.2.1939 geregelt:

  • Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • Nachweis der abgeschlossenen Volks- bzw. Hauptschulbildung.
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage beim Gesundheitsamt. Schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen dürfen nicht vorliegen.
  • Freiheit von Krankheiten oder Leiden, die die angestrebte Berufsausübung beeinträchtigen.
  • Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft gewöhnlich das für den Wohnsitz zuständige Gesundheitsamt. Die Zulassung wird nicht erteilt, wenn sich aus der Überprüfung ergibt, dass die Ausübung durch den Antragsteller eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen würde. Die Überprüfung ist bei abschlägigem Bescheid wiederholbar.

Heilpraktikergestez: § 1:

"Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestellt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.".

Damit Ihnen diese Erlaubnis ausgesprochen werden kann, müssen Sie bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt, eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen.

Neben dem Interesse für u.a. den Aufbau und die Funktionen des Körpers, die ganzheitlichen Zusammenhänge bei der Entstehung von Erkrankungen und der Freude am helfenden Umgang mit Menschen gibt es gesetzlich festgelegte Eingangsvoraussetzungen, um an der amtsärztlichen Überprüfung beim Gesundheitsamt, überhaupt erst teilnehmen zu dürfen:

Prüfungsvorbereitung in der Ausbildung:

- Themenkataloge

- Multiple Choice Prüfungsfragen, Antwortstrategien

- Anamnesestrategien

- Fälle und Notfälle

- Prüfungsrelevante Erkrankungen ,Differentialdiagnostik

- Mündliche Prüfungsfragen

- Praktische Injektionstechniken

- Praktische Untersuchungsmethoden

- Labor, Hygiene,Gesetzeskunde, Psychiatrie, Infektionskrankheiten

- Blickdiagnose

- Fallbeispiele